21.06.2017 Waldbrandgefahr

Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs in Kraft


 

Aufgrund der anhaltenden Hitze und somit auch Trockenheit wurde von der BH Scheibbs die Waldbrandverordnung für den gesamten Bezirk Scheibbs ausgeschrieben. Brandgefährliche Tätigkeiten wie Rauchen, offenes Feuer, Verwendung von Feuerwerk usw. ist in Wäldern sowie in Gefährdungsbereichen (Nähe des Waldrandes) ausdrücklich verboten!

Selbstverständlich ist die Gefahr nicht nur im Waldgebiet sondern auch auf ausgetrockneten Wiesen und Flächen sehr hoch!

Wie immer gilt: Im Notfall unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 122 verständigen!!

bh_pdf

 
Feuerwehrfest

Es ist wieder so weit!!!

Nach dreijähriger Pause findet heuer wieder unser Feuerwehrfest statt. Von 02. bis 04. Juni freuen sich unsere Kammeradinnen und Kammeraden euch bei uns im Feuerwehrhaus willkommen zu heißen.

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