21.06.2017 Waldbrandgefahr
Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs in Kraft
Aufgrund der anhaltenden Hitze und somit auch Trockenheit wurde von der BH Scheibbs die Waldbrandverordnung für den gesamten Bezirk Scheibbs ausgeschrieben. Brandgefährliche Tätigkeiten wie Rauchen, offenes Feuer, Verwendung von Feuerwerk usw. ist in Wäldern sowie in Gefährdungsbereichen (Nähe des Waldrandes) ausdrücklich verboten!
Selbstverständlich ist die Gefahr nicht nur im Waldgebiet sondern auch auf ausgetrockneten Wiesen und Flächen sehr hoch!
Wie immer gilt: Im Notfall unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 122 verständigen!!